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BGH, 18.12.1952 - 5 StR 568/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 18.12.1952 - 5 StR 568/52
Aber auch ein unentschuldbarer Verbotsirrtum gibt dem Richter die Möglichkeit n die Strafe nach den Grundsätzen der §§ 51 Abs. 2, 44 StGB zu mildern (vgl. BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]). - BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52
Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'
Auszug aus BGH, 18.12.1952 - 5 StR 568/52
Rechtlich ist dazu folgendes zu sagen: Subjektiv grausam handelt ein Täter, wenn er diejenigen Tatumstände kennt und will, welche die dem Opfer zugefügten besonderen Qualen bedingen, und wenn seine Handlungsweise auf einer gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung beruht (vgl. BGH 1 StR 243/52 vom 30.9.52).
- BGH, 16.05.1972 - 5 StR 193/72
Vorliegen einer unbarmherzigen und gefühllosen Gesinnung des Täters als …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 76, 298) zur Annahme einer grausamen Tötung stets verlangt, daß sie durch die Art, Stärke oder Dauer der Ausführungshandlung dem Opfer besondere körperliche oder seelische Schmerzen verursacht, daß der Täter die Umstände, welche diese besonderen Qualen bedingen, kennt und will, und daß seine Handlungsweise auf einer gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung beruht (BGSt 3, 180; BGH 5 StR 568/52 vom 18. Dezember 1952; 5 StR 464/54 vom 12. Oktober 1954).